Die “Sammelverfassungsbeschwerde” wurde, wie mir soeben Rechtsanwalt Starostik selbst per lang erwarteter eMail mitgeteilt wurde, am 29. Februar 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Allerdings wurde wohl schon am 31. Dezember 2007 die Verfassungsbeschwerde mit acht exemplarisch ausgesuchten Erstbeschwerdeführern eingereicht.

Intressant finde ich hierbei das nicht einmal die hälfte aller die sich im Internet für die Verfassungsbeschwerde registriert hatten es geschafft haben eine Vollmacht zu übersenden. Jedenfalls gehe ich davon aus, denn es liegen nur 34451 Vollmachten vor, obwohl die Liste der registrierten Benutzer insgesamt 85036 Registrierungen umfasst. Im Verhältnis dazu das in Deutschland etwa 82000000 Menschen Leben ist das, finde ich zumindest, sehr wenig. Allerdings denke ich das hier auch das Problem ist das die Öffentlichkeit nicht ausreichend über die ganze Angelegenheit aufgeklärt wurde. Ob es nun allerdings wirklich einen Unterschied macht ob nun eine Person oder 34451 Personen die Verfassungsbeschwerde einreichen wage ich zu bezweifeln.

Einen Erfolg konnte man ja schon mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Thema Onlinedurchsuchungen verzeichnen, wenn auch dies ein anderes Verfahren war das mit der Sammelverfassungsbeschwerde nicht wirklich einen Zusammenhang hat.

Man darf wohl gespannt sein wie es nun weiter geht.