Wenn man trotz entzogener Einzugsermächtigung und somit ohne jegliche Legitimation von einem Bankkonto eine Abbuchung vornimmt dann sollte man sich nicht wundern wenn der Kontoinhaber die Lastschrift zurückgibt und eine Rücklastschrift ensteht.

Das Berliner Unternehmen dass das mit mir gemacht hat hielt es vielmehr für nötig, mir noch eine Zahlungserinnerung mit einem Zuschlag von 6,00 EUR für die Rücklastschrift zukommen zu lassen anstatt sich für den Fehler zu entschuldigen.

Auch nach meiner recht kurz gehaltenden Stellungnahme zu der Angelegenheit und der Zahlung des Rechnungsbetrags welchen man versucht hatte abzubuchen teilte man mir, selbstverständlich ohne Worte der Entschuldigung für den Fehler zu finden, ganz lapidar mit, das man die Forderung in Höhe von 6,00 EUR für die Rücklastschrift Storniert hätte.

Ich glaube ich finde demnächst am besten mal Zeit noch ein paar Schreiben zu versenden wodurch das Unternehmen dann u.U. etwas mehr Aufwand hätte.